Wo darf man einen Vaporizer verwenden?

Wo darf man einen Vaporizer verwenden?

Wer sich einen tragbaren Vaporizer anschafft, will diesen bestimmt nicht nur von Zimmer zu Zimmer in den eigenen vier Wänden tragen. Auch gerade Cannabis-Patienten sind oft darauf angewiesen, dass sie ihre Medizin auch unterwegs einnehmen können und nicht an ihr Heim gebunden sind. Für sie kann das tragbare Gerät ein Stück unbeschwerte Freiheit bedeuten.


Aber nicht nur für Patienten, sondern auch für Menschen, die ihre Kräuter unterwegs zu sich nehmen möchten, beispielsweise um mit dem Rauchen aufzuhören, stellt sich die Frage, wo sie ihren Vaporizer aktivieren dürfen und an welchen Orten davon abzusehen ist.

An welchen Orten kann man Medizinalhanf vaporisieren?

Grundsätzlich muss hier zwischen der medizinischen Cannabis-Anwendung und dem Freizeit-Verdampfen unterschieden werden. Mit dem Cannabisgeruch zieht man eine andere Aufmerksamkeit auf sich als mit anderen aromatischen Dämpfen. Also sollte man sich grundsätzlich überlegen, ob der Ort geeignet ist, an dem man plant seinen Verdampfer auszupacken und Cannabis zu vaporisieren. Rechtlich gesehen ist es in der Regel an den meisten Orten kein Problem, insofern man an öffentlichen Plätzen keine Menschen dadurch belästigt.

In geschlossenen Räumen gilt das Hausrecht des Eigentümers. Beim Flughafen sollte man wohl, falls vorhanden, die Raucherkabinen aufsuchen. Am Bahnhof, beziehungsweise auf Bahnsteigen bieten sich die Raucherbereiche an. Die Deutsche Bahn hat explizit eine Anfrage positiv beantwortet, dass Cannabis-Patienten ihre Medizin in den Raucherbereichen sogar per Joint konsumieren dürfen. Da das Vaporisieren nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt, kann man eigentlich auf dem ganzen Bahnsteig den Verdampfer verwenden. Man sollte aber auch da Rücksicht auf die Mitmenschen nehmen.

Wie ist es mit dem Vaporisieren anderer Kräuter?

Eigentlich gilt für das Verdampfen anderer Kräuter im Vaporizer beinahe das gleiche wie für medizinische Cannabis-Anwendungen. Mit zwei Dingen verhält es sich jedoch leicht unterschiedlich. Wenn man zum Beispiel auf einem Amt oder auf einer Dienststelle dringend seinen Medizinalhanf konsumieren muss, aufgrund der Schwere der Erkrankung, dann würde man darauf wohl pochen können und es je nachdem auch gestattet bekommen. Wenn man aus Vergnügen aromatische Kräuter dampft, ohne medizinischen Hintergrund, dann fällt jeglicher Anspruch darauf weg. Dann ist man dem Wohlwollen des Personals vor Ort unterworfen. Auf der anderen Seite kann man legale, aromatische Kräuter beinahe überall dampfen, da das Vaporisieren eben nicht das Nichtraucherschutzgesetz tangiert.

Was sagt das Gesetz zum Vaporisieren im öffentlichen Raum?

Im Prinzip gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen, die das Vaporisieren an irgend einem Ort verbieten. Im Fall von Gebäuden sollte man sich nach den Hausregeln richten. Falls keine bekannt sind, und man in Gefahr läuft in Konfliktsituationen mit anderen Menschen zu geraten, empfiehlt es sich, nachzufragen. In Zügen ist das Dampfen nicht gestattet, egal welche Substanz man im Vaporizer hat. Das ist die offizielle Regelung der Deutschen Bahn, die für Vaporizer sowie für E-Zigaretten gilt. Wenn man sich freundlich erkundigt, wird man erstaunt sein, wie oft man eine positive Reaktion erhalten wird.

Es wird immer wieder Menschen geben, die sich daran stören, wenn man ein kleines Gerät an seinen Mund führt und daraus Dampf inhaliert. Man muss lernen abzuwägen, ob man sie tatsächlich durch den Geruch belästigt, oder ob man einfach Skepsis und Vorurteilen begegnet. Reale Belästigungen sind auf jeden Fall zu vermeiden. Wenn man Substanzen mit Wirkstoffen verdampft, ist es besonders wichtig, die Gesundheit der Mitmenschen zu berücksichtigen. Vor allem, wenn es sich um Kinder, Kranke und Schwache handelt.