Die Kostenübernahme für einen Vaporizer durch die Krankenkasse

Die Kostenübernahme für einen Vaporizer durch die Krankenkasse

Wenn ein Arzt seinem Patienten Cannabis aus medizinischen Gründen verordnet, ist es mehr als unwahrscheinlich, dass er beabsichtigt, den Patienten zum Rauchen zu animieren. Sollte man ein Rezept für Medizinalhanf besitzen, welches per Inhalation eingenommen werden soll, dann denkt der Arzt dabei an den Vaporizer. Bedeutet das dann, dass man sich ein teures Gerät leisten muss, um die Medikation durchzuführen oder übernimmt die Krankenkasse automatisch auch den Vaporizer, wenn sie die Cannabis-Therapie genehmigt?


Cannabis als Medizin soll verdampft werden

Wenn die Krankenversicherung der Kostenübernahme für Cannabis als Medizin zustimmt, kann sie wohl kaum erwarten, dass die Patienten das Cannabis rauchen. Bei der Inhalation mittels Vaporizer werden Verbrennungsrückstände vermieden und damit gesundheitliche Risiken ausgeschlossen. Darüber hinaus ermöglicht die exakte Temperatureinstellung des Vaporizers eine wesentlich genauere Dosierung der Wirkstoffe. In der Regel sollen sie es verdampfen, mit einem Vaporizer als Anwendungshilfe. Daher ist es nur logisch, dass es die Möglichkeit gibt, dass die Kasse auch die Kosten für einen Vaporizer trägt. Dafür gibt es in Deutschland die sogenannte Hilfsmittelverordnung.

Was muss man beachten, bei der Kostenübernahme eines Vaporizers?

Um sich einen Vaporizer auf Kosten der Krankenkasse verschreiben zu lassen, muss der Patient zunächst einmal Cannabis als Medizin erhalten und diese Therapie auch von der Krankenkasse erstattet bekommen. Manche Krankenversicherungen haben mit Apotheken bereits eine Hilfsmittelpreisvereinbarung abgeschlossen. Trotzdem muss man ihnen vorab einen Kostenvoranschlag zukommen lassen, und dann die Genehmigung abwarten. Es ist zu empfehlen, eventuell mit ein paar Apotheken im Umkreis Kontakt aufzunehmen, um herauszufinden, ob eine bereits über das notwendige Know-how verfügt oder sogar schon Vaporizer mit Kassenverordnung abgegeben hat.

Wenige Apotheken und Krankenkassen haben Routine mit Vaporizern

In Deutschland sind nur wenige Vaporizer zur medizinischen Anwendung offiziell zugelassen. Im Grunde eigentlich ausschließlich der Mighty Medic und der Volcano Medic von Storz & Bickel. Man muss auf jeden Fall wissen, dass die Verordnung eines Verdampfers für Cannabis nicht zu den Routinen der Krankenkassen oder der Apotheken gehört. Es kann daher zu Missverständnissen, Diskussionen oder Fehlern bei der Bearbeitung kommen.

Die großen Krankenversicherer AOK, DAK, Barmer und die Techniker Krankenkasse bestätigten alle bereits, dass sie die Kosten für einen Vaporizer als Applikationshilfe für Medizinalhanf übernehmen, wenn der Patient sich im Vorfeld die Therapie mit Cannabisblüten von der Kasse genehmigen lies. Bei der AOK ist es allerdings in der Vergangenheit so gewesen, dass sie nur dann die Kosten übernommen hat, wenn der jeweilige Arzt bestätigte, dass er sich für seinen Patienten keine alternative Form der Einnahme des Cannabis vorstellen kann.